Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes

Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes

Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt die nachfolgend aufgeführte Liegenschaft zu veräußern:

Clemensstr. 1, Mülheim-Kärlich

Gemarkung Kärlich, Flur 21, Parz. Nr. 209/49 (348 m² groß), Parz. Nr. 209/47 (7 m² groß)

Lasten:

Auf dem Grundstück lastet ein Kabelleitungsrecht.

Bebauung:

Das Grundstück 209/49 ist derzeit mit einem Wohnhaus sowie Nebengebäuden bebaut, die einen Sanierungsstau aufweisen.

Des Weiteren befindet sich ein Garten auf dem Grundstück.

Die Grundstücke werden veräußert wie sie stehen und liegen.

Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB). Hinsichtlich eventueller Bauvorhaben empfiehlt  sich die Rücksprache mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Die Bauvorhaben sollten durch Bauvoranfrage auf Genehmigungsfähigkeit überprüft werden. Die Stadt übernimmt keine Garantie für bestimmte Bauvorhaben.

Das Objekt ist vermietet.

Erschließung:

Beide Grundstücke sind voll erschlossen.

Kaufpreis:

Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde beläuft sich für das Objekt inkl. beider Grundstücke auf mindestens 200.220,00 €. Alle mit der Veräußerung anfallenden Kosten trägt der Käufer.

Besichtigung:

Die Besichtigung ist von öffentlicher Straße aus möglich. Das Betreten ist  lediglich im Beisein und nach Absprache mit einem Mitarbeiter der Stadt Mülheim-Kärlich sowie Absprache mit den Mietern möglich.

Hierbei erfolgt das Betreten der Grundstücke und des Hauses auf eigene Gefahr; Haftungsansprüche gegenüber der Stadt sind ausgeschlossen.

Besondere Vertragsbedingungen:

Die Stadt Mülheim-Kärlich wird sich für den Fall des Weiterverkaufs in einer angemessenen Frist ein Rückkaufsrecht einräumen lassen, welches grundbuchmäßig an rangbereiter Stelle als Rückauflassungsvormerkung einzutragen ist.  Gleiches gilt für den Fall, dass das Gebäude abgerissen wird und das Grundstück daraufhin nicht innerhalb einer bestimmten Frist wieder bebaut wird bzw. im unbebauten Zustand weiter veräußert wird.

Sollten Sie am Erwerb der o.g. Grundstücke interessiert sein, geben Sie bitte bis zum 30. Juni 2023, 12.00 Uhr mittags, ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit vollständiger Anschrift und mit der Aufschrift „Kaufangebot Clemensstraße“  bei der Stadt Mülheim-Kärlich, Kapellenplatz, 56218 Mülheim-Kärlich, ab.

Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist.

Der Erwerb der Liegenschaft erfolgt für den Käufer provisionsfrei.

Die Stadt behält sich vor, ob, wann und an wen und zu welchen Bedingungen die Grundstücke verkauft werden und mit Interessenten nachzuverhandeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren unterliegt nicht Bestimmungen der UVgo, VOL oder VOB.

Mit Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

 

Ansprechpartner:

Besichtigung: Stadt Mülheim-Kärlich, Tel. 02630 / 94550

Bauvorhaben: Verbandsgemeinde Weißenthurm, Frau Peikert, Tel. 02637/913-308

Allgemeines Verfahren: Verbandsgemeinde Weißenthurm, Frau Steinigans, Tel. 02637/913-306


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