Durchführung einer Erdbestattung oder einer Urnenbeisetzung
Die Formalitäten werden in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen, welches die Hinterbliebenen auswählen, erledigt. Einerseits hat dies den Vorteil, dass eine entsprechende Erfahrung genutzt wird und andererseits werden die trauernden Hinterbliebenen von den vielen notwendigen Behördengängen entlastet.
Dazu bevollmächtigen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl. Wichtig ist zu wissen, dass Ansprechpartner/in für die Friedhofsverwaltung der Stadt Mülheim-Kärlich der- oder diejenige ist, welche/r die Vollmacht für den Bestatter unterzeichnet. Diese Person wird als Grabbesitzer/in geführt und ist insoweit Inhaber/in aller Rechte und Pflichten hinsichtlich der Grabstätte, u.a. einschließlich der Begleichung der öffentlichen Friedhofsgebühren und der Gewährleistung der Grabpflege.
Folgende Bestattungszeiten werden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich angeboten:
Montag - Donnerstag: 11.00 Uhr - 14.00 Uhr
Freitag: 11.00 Uhr (Sargbestattung nur nach Rücksprache)
Die Termine vereinbart das Bestattungsunternehmen mit der städtischen Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Mülheim-Kärlich:
Friedhof Mülheim: 02630 2375
Friedhof Kärlich: 02630 1592
E-Mail: friedhof.mk[at]vgwthurm.de
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Herr Görges, Frau Perrina-Zils, Frau Eßer und Frau Müller
E-Mail: standesamt[at]vgwthurm.de
Friedhofsbelegung
Dokumente
Online-Anmeldung einer Bestattung
Einverständniserklärung - Bestattung
Hinweis: Eine Onlinebuchung für Bestattungstermine auf unseren Friedhöfen kann nur durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen vorgenommen werden. Von Terminbuchungen durch Privatpersonen ist abzusehen und wird in der Verwaltung nicht weiter bearbeitet!